Informationen zur Notfallbetreuung

Notfallbetreuung ab 15.06.2020

Die sogenannte Notfallbetreuung wurde erneut verlängert, sofern die Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Für Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird von der Schule jeweils von Montag bis Freitag eine Betreuung angeboten. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung erforderlich.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder
• keine Krankheitssymptome aufweisen,
• keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
• keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6. In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung gilt ab sofort Folgendes: Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange

– ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.

oder

– eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung),
  • der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem),
  • der Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas)
  • der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • der Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
  • der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation),
  • der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung

und

  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen sowie
  • die Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Erforderlich bleibt aber weiterhin,

– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist

und

– dass das Kind
o nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
o keine Krankheitssymptome aufweist,
o nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
o keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Die aktualisierten Erklärungen zur Teilnahme an der Notfallbetreuung gibt es hier:

Dieser Vordruck ist verbindlich zu verwenden, wenn Kinder betreut werden sollen.
Eine Anmeldung ist bis spätestens 12:00 Uhr des Vortages der gewünschten Notfallbetreuung telefonisch (08638 96630) oder per Mail (info@realschule-waldkraiburg.de) erforderlich.

Die Notfallbetreuung für Kinder und Jugendliche wird von der Schule jeweils von Montag bis Freitag angeboten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag bis 12:00 Uhr.

Achtung: Geben Sie Ihrem Kind ausreichend zu essen und zu trinken mit!

Die zu betreuenden Kinder müssen Ihre Unterlagen in die Schule mitbringen. Die Verwendung der Klassensätze an der Schule ist derzeit aus hygienischen Gründen untersagt.

Da zurzeit nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass alle Busse wie gewohnt fahren, bitte wir im Vorfeld eigenständig zu klären, wie Ihr Kind zur Schule kommt bzw. von ihr abgeholt werden kann.